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Berufshaftpflichtversicherung für NotarIn Ihrer Berufsgruppe ist das Risikopotential des Eintritts eines Vermögensschadens dermaßen hoch, das sich aus der Historie eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ergeben hat. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, ohne deren Nachweis wird die zuständige Kammer keine Berufszulassung erteilen können. Die Entscheidung ob Sie sich Absichern wollen ist damit bereits für Sie getroffen worden, es bleibt aber Ihnen überlassen wie Gut Sie sich versichern. So ist zum Beispiel ein weiterer Einschluss für die Tätigkeit als Buchführer und Tätigkeiten rund um Steuerangelegenheiten möglich.
Ihr Tätigkeitsfeld bietet enormes Potential für den Eintritt eines Schadenfalls. Ihnen obliegen die Einhaltungen von Fristen und Terminen. Bereits ein kleines Versehen hierbei kann nachteilige Folgen für Ihren Mandanten haben. Fehler bei der Ausarbeitung von Urkunden, das außer Acht lassen von Formvorschriften oder die Verletzung von Belehrungspflichten und unrichtige Rechtsauskünfte bieten eine breite Palette von Möglichkeiten eines Schadeneintritts. Es besteht immer die Möglichkeit, dass sich Hinterbliebene nicht mit den Ergebnissen Ihrer Arbeit abgeben wollen. So kann der Vorwurf erhoben werden, den Willen des Mandanten nicht richtig verstanden oder falsch ausgelegt zu haben. Kommt es zu Schadenersatzansprüchen prüft Ihr Versicherer Ihre Eintrittspflicht auf dessen Kosten und leistet im nachgewiesenen Fall. Er übernimmt die Kosten der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen und unterstützt Sie hierbei indem er Ihnen Juristen und anderer Sachverständige zur Seite stellt. Ein Schadensbeispiel aus der Praxis:Sie haben ein Testament verfasst, dessen Inhalt jedoch von zwei verschiedenen Parteien zum Vorteil eines jeden ausgelegt werden kann. Hierüber wird ein Rechtsstreit geführt, der sich über mehrere Gerichtsinstanzen zieht und erhebliche Kosten auf beiden Seiten verursacht. Letzen Endes wird einer Partei Recht zugesprochen. Da der Rechtsstreit allein dadurch zustande kam, dass die von Ihnen gewählten Formulierungen missverständlich gewählt wurden, wird die dem Rechtstreit unterlegen Partei die entstandenen Kosten des Verfahrens Ihrem Fehler bei der Testamentsgestaltung zuweisen. Es werden Schadenersatzansprüche gestellt. Der Begünstigte macht Sie dafür verantwortlich, dass bei klarer Auslegung/Darstellung im Testament er bereits wesentlich früher über die Geldmittel aus dem Erbe hätte verfügen können und ihm daher ein Zinsschaden entstanden ist. |

