Berufshaftpflicht für Journalist

Gerade als Journalist kann es passieren, dass Personen sich durch Ihre Berichte ungerecht behandelt fühlen. Oftmals werden diese dann juristische Mittel ergreifen. Durch eine Berufshaftpflichtversicherung Journalist wären Sie auch für solche Fälle ausreichend abgesichert. Verzichten Sie nicht auf den Versicherungsschutz durch die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Journalist.




Berufshaftpflichtversicherung für Journalist

Zu Ihrem Tätigkeitsfeld gehört es Informationsmaterial zu einem vorgegebenen Thema oder einer eigenen Reportage zu sammeln. Nicht selten müssen Sie hierfür viel Reisen und sind auch für das zu Ihrem Projekt gehörende Bildmaterial verantwortlich.

Je nach Auftragsart kann es vorkommen, das der Inhalt Ihrer Ergebnisse den Einen oder Anderen in eine Situation bringt die diesen verärgert oder sich für diesen finanzielle Nachteile ergeben können. Manche dieser Personen greifen zu den ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln und es werden Klagen zugestellt. Diese können verschiedene Inhalte haben, zu Beispiel Klagen wegen Namen- oder Bildverwechslung, Schädigung aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Unterlassungsklagen jedweder Art.

 

Dies bedeutet nicht, dass die gegen Sie erhobenen Anklagen und die damit verbundenen Schadenersatzforderungen berechtigt sind. Aus diesem Grund sollten Sie sich im Schadenfall wehren können. Handelt es sich um hohe Geldsummen, entstehen bereits durch außergerichtliche Auseinandersetzungen enorme Kosten.

Die Versicherung übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage und leistet den entstandenen Vermögensschaden stellvertretend für Sie. Kommt es zu Streitigkeiten darüber, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht, obliegt es ebenfalls der Versicherung diesen Prozess auf Kosten des Versicherers zu führen. Somit ist der Abschluss einer Vermögensschadenversicherung eine sinnvolle Investition zum Schutz Ihres eigenen Vermögens. Veröffentlichungen im Internet sind im Versicherungsschutzpaket enthalten.

Ein Schadensbeispiel aus der Praxis:

Sie haben über einen Fall von übermäßiger Pestizidverwendung und sorglosen Umgang mit anderen Chemikalien berichtet. Als Verursacher wird eine Firma namentlich benannt mit Angaben des Firmensitzes. Wichtige Auftraggeber dieser Firma ziehen sich durch die Veröffentlichung Ihres Berichtes von einer anstehenden Vertragsverlängerung zurück und Vergeben den Auftrag anderweitig. Es stellt sich heraus, dass es zwei Firmen mit ähnlichem Tätigkeitsfeld und Namensgleichheit gibt. Durch die richtige Angabe des Firmensitzes und namentlicher Benennung des Firmeninhabers wäre es nicht zu dieser Verwechslung gekommen. Die geschädigte Firma verlangt sofortige Klarstellung, was auch geschieht. Leider hat dessen Kunde die Verträge mit der Konkurrenzfirma bereits unter Dach und Fach, so dass der Auftrag für den Geschädigten verloren ist. Dieser wird die finanziellen Nachteile die daraus entstanden sind Ihnen gegenüber geltend machen. Hierbei kann es sich um enorme Geldsummen handeln. Die Auslastung des Betriebes ist eventuell nicht mehr gewährleistet und es müssen Mitarbeiter entlassen werden.