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Berufshaftpflicht für IT - Dienstleister / DienstleistungsunternehmenIhr Unternehmen fungiert als Rechenzentrum oder ist in der Datenverarbeitung, der Softwareentwicklung, der Erstellung und Pflege von Internetseiten, der Programmierung oder anderen EDV-Dienstleistungen tätig. Ziel Ihres Unternehmens ist die Optimierung der Geschäftsabläufe Ihres Kunden, Realisierung und Umsetzung von Kundenwünschen, Konzeption, Planung, Analysen und Administration, sowie der Schutz der Kundendaten oder des kompletten Systems. Aufgrund des hohen Risikopotentials durch Ihre Arbeit empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung, da bedingt durch Ausfälle, falsche Programmierung oder durch unterlassene Updates der Sicherheitssoftware finanzielle Verluste entstehen können.
Der Geschäftsbetrieb Ihrer Kunden kann kurzzeitig oder auch auf längere Zeit durch gestörte Betriebsabläufe nicht weiterführen werden oder es gehen unwiederbringliche Daten verloren. Im Grunde kann jeder Fehler oder jedes Versehen zu einem Schaden am Vermögen Dritter führen. Durch eine Fehlprogrammierung in Ihrer Anwendersoftware, durch das versehentliche Löschen von Daten oder auch nur durch falsche Anwendung oder Fehlinformation bei Schulungen kann dies die Ursache für einen Vermögensschaden setzen, welcher im Nachhinein zu einem Chaos bei Ihrem Kunden führen kann. Hierzu zählen Fehlabrechnungen bei der Materialverwaltung oder Fehlrouting im Bereich der Lagerhaltung. Hier einige Praxisbeispiele:Durch eine fehlerhafte Anwendersoftware, die zur Erstellung von Heizkostenabrechnungen dient, kommt es zu erhöhten oder zu niedrigen Abrechnungen, welche Ihr Kunde wiederum an seine Kunden weiterleitet. Nach Ablauf einer gesetzlich vorgegebenen Frist gilt die Nebenkostenabrechnung als abgeschlossen. Weiter Kosten können dem Mieter nicht auferlegt werden, selbst wenn diese tatsächlich durch den Verbrauch entstanden sind. Der dadurch entstandene Abrechnungsaufwand und die Kosten für Rücküberweisungen, Nachzahlungen und der Rechtsverlust die tatsächlichen Aufwendungen umzulegen führen zu einem Schaden Ihres Kunden. Beim Aufspielen einer neuen Software unterläuft Ihnen ein Fehler bei der Installation derselben, sodass es im Lagerbetrieb Ihres Kunden zu Problemen kommt und Paletten auf falschen Stellplätzen gelagert werden. Die entstehenden Kosten für die Umlagerung kann Ihr Kunde bei Ihnen einfordern. In den meisten Fällen kommt es aber zu weitaus größeren Schäden, wie Imageschaden Ihres Kunden, Fehllieferungen auch ins Ausland, Betriebsstillstand, kompletten Abstürzen von Netzwerken oder Einschleusung von Viren. Durch einen vergessenen Update Ihrerseits am Virenschutzprogramm Ihres Kunden kommt es zu großen Datenschutzverletzungen, welche enorme Ausmaße für Sie und Ihr Unternehmen und auch für Ihren Kunden bedeuten können. |

