Berufshaftpflicht für IT / EDV Beratung

Sie sind im IT bzw. EDV Bereich tätig. Aufgrund Ihrer Arbeit und natürlich auch der Arbeit Ihrer Mitarbeiter unterliegen Sie einem sehr hohen Schadenspotential. Hiergegen können Sie sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung IT Beratung bzw. Berufshaftpflichtversicherung EDV Beratung umfassend absichern. Verzichten Sie nicht auf den Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht IT / EDV Beratung.




Berufshaftpflichtversicherung für IT / EDV Beratung

Als IT / EDV Berater planen Sie für Ihren Kunden Netzwerke, Programmierungen, Betriebssysteme, Software, Intranet, Kundenzugänge, Backup, Voice, Internet oder Provider und setzen diese Planungen um. Sie erarbeiten für Ihren Kunden Lösungen, um IT effizienter, schneller und bequemer zu nutzen und erstellen Analysen zur Systemkonfiguration.

Sie schützen das System Ihres Kunden gegen Viren, Würmer und Trojaner. Schulungen und Einweisung der Mitarbeiter Ihres Kunden bei Einführung neuer Programme oder Software übernehmen Sie. Die Pflege und die Aktualisierung der Datenbänke und den damit verbunden Backup gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben. Aufgrund Ihrer Arbeit und der Arbeit Ihrer Mitarbeiter Ist das Risiko für den Eintritt eines Schadensfalls sehr hoch.

 

Die entstanden Fehler oder Versehen im Bereich IT / EDV führen in fast allen Fällen zu einem unmittelbaren Schaden am Vermögen eines Dritten. Durch eine fehlerhafte oder unvollständige Installation oder Veränderung am Betriebssystem oder das versehentliche Löschen von wichtigen Datensätzen kommt es meist zu Vermögensschäden. Noch Kostenintensiver sind Schäden, die nicht sofort bemerkt werden, sondern erst im Nachhinein aufkommen, wie zum Beispiel fehlerhafte Versandabwicklung, falsche Zuordnung von Datensätzen und komplette Systemabstürze.

Durch die Vermögensschadenversicherung sind versehentliche Verletzungen im Bereich Datenschutzgesetz und den damit verbundenen Vermögensschaden versichert. Dazu gehören auch Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Immateriellen Schadens wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Tritt der Fall auf, das Sie oder Ihre Mitarbeiter versehentlich Daten oder Anwendungen verändert oder gelöscht haben, oder durch falsche Unterweisung bei Ihrem Kunden diese Versehen auftreten, sind diese Schäden ebenfalls gedeckt. Schadensdeckung gilt auch für Systemabstürze, unberechtigten Datenzugang und Datenverluste, die Aufgrund von Viren und Sabotageprogramme entstanden sind und Ihnen die Verursachung unterstellt wird.

Kommt es zu einem Schadensfall wie oben genannt, so stehen die Prämien einer Vermögensschadenversicherung in keinem Verhältnis zur Größenordnung eines eventuell entstehenden Schadens. Durch Ihren Versicherer steht Ihnen ein Team von Juristen, Sachverständigen und Experten zur Seite, um die Forderungen eines Dritten im Schadensfall der Sache und der Höhe nach zu prüfen.