Berufshaftpflicht für Internetdienstleister

Die Berufshaftpflichtversicherung für Internetdienstleister ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Dienstleistungsbetriebe im Internet. Diese schützt vor Schadenersatzansprüchen bei Vermögensschäden wie zum Beispiel bei Unerreichbarkeit durch fehlerhafte Kontaktdaten, Verletzung von Datenschutz-gesetzen, usw. Die Haftpflichtversicherung für einen Dienstleistungsbetrieb im Internet mit optimalem Versicherungsschutz bietet umfangreichen Versicherungsschutz mit einer Vermögensschadenhaftpflicht.




Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenshaftpflicht für Internetdienstleister

Dienstleistungen im Online- und Internetbereich bergen Gefahren in sich: Fehler in der Konzeption, Gestaltung oder der technischen Umsetzung können zu Vermögensschäden führen: etwa Urheberrechtsverletzungen bei der Gestaltung von Homepages, Unerreichbarkeit durch fehlerhafte Kontaktdaten, Verletzung von Datenschutzgesetzen, usw.

Es gibt für Online- und Internet-Dienstleister Konzepte, welche von der Beratung über die inhaltliche Gestaltung und Zugangsverschaffung bis zu Versehen im technischen Bereich (einschließlich Softwarefehlern) Versicherungsschutz gewährt.

 

 

Die Vermögensschadenhaftpflicht gewährt je nach Versicherungsgesellschaft Versicherungsschutz bei:

  • Analyse, Organisation, Beratung, Systemkonfiguration, Konzeption, Planung
  • Realisierung, Implementierung, Programmierung, Entwurf, Gestaltung
  • Design, Umsetzung von Inhalten und Programmen
  • Wartung, Pflege, Änderung und Anpassung
  • Netzbetrieb, Rechnerbetrieb, Access-Providing, Hosting, Content-Providing
  • Domain-Service, Entwurf und Design
  • Datenerfassung, Datenverarbeitung, Schulung, Einweisung
  • Erstellen, Pflege und Vorhalten von Datenbanken und Plattformen
  • Vermögensschäden durch Verletzung der Datenschutzgesetze einschließlich der Verletzung von Persönlichkeitsrechten
  • Folgeschäden wegen versehentlich gelöschter Daten sowie für Kosten der Wiederherstellung

Ebenfalls versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Folgen des Zugriffs unberechtigter Dritter auf Daten (z. B. sogenannte Informationspiraterie) sowie von Viren und ähnlicher Sabotageprogramme - vorausgesetzt, der Dienstleister setzt beim Hosting eine Firewall nach dem Stand der Technik ein.