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Berufshaftpflichtversicherung für ImmobilienmaklerIn Ihrer Verantwortung liegt die umfassende und korrekte Beschreibung eines Kaufgrundstücks. In Ihrem Geschäftsbereich geht es fast ausschließlich um Vertragsabschlüsse und Tätigkeiten die mit erheblichen Vermögenswerten zusammenhängen. Ein Grundstück oder ein Gebäude hat traditionell einen hohen Wert und die damit verbunden monetären Geldflüsse stellen ein enormes Risikopotential für Vermögensschäden dar. Tritt ein Vermögensschaden ein, so haften Sie mit Ihrem Kapital für die finanziellen Nachteile die Ihrem Kunden, dem Verkäufer- oder Käufer sowie sonstigen Dritten gegenüber entstehen.
Dritte können Personen sein, mit denen Sie selbst bisher keine Berührungspunkte hatten. So zum Beispiel wenn Sie einen Fehler bei der exakten Übermittlung von Daten bezüglich der Grundstücksgrenze gemacht haben. Auf Basis dieser Daten erstellt der Architekt einen Bebauungsplan, dieser wird hinfällig wenn sich herausstellt das die Grundstücksgrenzen anderweitig verlaufen. Die gleichen Folgen haben falsche Informationen über Baubeschränkungen, Denkmalschutz und behördliche Auflagen. Sind hier bereits Kosten entstanden die in Verbindung mit den falschen Informationen nutzlos geworden sind, so sind Sie zum finanziellen Ausgleich verpflichtet. Fehler, Verwechslung oder Irrtum kann immer passieren, wo viel gearbeitet wird, ist dies unvermeidlich. Die häufigsten Fehlerquellen liegen beim außer Acht lassen von Informationen wie die Wohnraumbindung, Baujahr eines Gebäudes, oder fehlerhafte Berechnung eine Verkehrswertes eines Grundstücks. Die Versicherung bietet umfassenden Schutz Ihres eigenen Vermögens, denn diese leistet im Schadenfall stellvertretend für Sie die Entschädigungszahlungen. Des Weiteren trägt der Versicherer die Kosten wenn es zu einem Rechtstreit darüber kommt, ob der Fehler in Ihrer Verantwortung lag. Gegen Mehrprämie kann das Risiko der Haus und Grundstücksverwaltung mit eingeschlossen werden. Ein Schadensbeispiel aus der Praxis:Sie haben einer Großfamilie ein Grundstück im Auftrag Ihres Kunden verkauft. Ausschlaggebend war die Möglichkeit dies Mehrgeschossig bebauen zu können. Diese Anforderung hat Ihrer Meinung nach das Grundstück erfüllt. Der Architekt des Käufers erstellt mehrere Vorschläge zur Bebauung und Raumaufteilung. Nach mehreren Änderungswünschen des Kunden steht der Plan. Die Baugenehmigung wird nicht erteilt, weil nur eine eingeschossige Bauweise auf diesem Teil der Neubausiedlung genehmigt wurde. Dies haben Sie übersehen, da für sämtliche anderen Grundstücke weiter südlich die Mehrgeschossige Bebauung vorgesehen wurde. Der Kosten des Architekten werden Ihnen in Rechnung gestellt, ebenso überlegt der Kunde vom Kaufvertrag zurück zu treten, da das Grundstück nicht seinen Anforderungen entspricht. Beim Kauf sind Kosten durch Grundbucheinträge und Notarkosten entstanden. Diese gehen ebenfalls zu Ihren Lasten. |

