|
|
Berufshaftpflichtversicherung für ImmobilienbewerterZu Ihrem Aufgabengebiet gehört es das Vermögen von Dritten auf dem Gebiet der Immobilen und Grundstücke zu bewerten. Ihre Auftraggeber können die Gebäudeeigentümer selbst sein, oder potentielle Kaufinteressenten sowie Personen die ein Pfandrecht an einer Immobilie erworben haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Verkäufer und beim potentiellen Käufer unterschiedliche Interessenlagen vorliegen. Daher gehört es zu Ihren Aufgaben Informationen zu Sanierungsmassnahmen, Angaben zu Renovierungsintervallen eines Gebäudes oder der vorhandenen Bausubstanz eigenständig zu prüfen. Auch spielt es eine gravierende Rolle wie die Bodenbeschaffenheit zu bewerten ist. Ein günstiges Kaufangebot ist keine mehr wenn sich Altlasten auf dem Grundstück befinden die nach behördlichen Vorgaben teuer zu entsorgen sind.
All diese Umstände müssen bei Ihrer Bewertung Berücksichtigung finden. Hierbei verlässt sich Ihr Auftraggeber darauf, dass Sie alle Wertrelevanten Aspekte geprüft haben. Ein Fehler bei der Verwertung der Information von zukünftigen Bebauungsplänen oder ein Übersehen von behördlichen Vorgaben kann zu einem schweren Vermögensnachteil eines Dritten führen. Dieser wird seinen finanziellen Verlust Ihnen gegenüber geltend machen und es obliegt Ihnen dies zu leisten oder sich bei einem Streitfall darüber zur Wehr zu setzen. Dieses Risiko der Kosten und der Arbeit können Sie auf einen Versicherer übertragen. Dies ist ein nachhaltiger Schutz für Ihr eigenes Vermögen. Ein Schadensbeispiel aus der Praxis:Ein potentieller Käufer einer Immobilie vereinbart mit dem Kreditinstitut die Finanzierung des Gebäudes. Die entsprechenden Kreditverträge werden abgeschlossen. Vor dem Termin zur Übertragung des Eigentums im Grundbuchamt wird festgestellt, dass die von Ihnen abgegebene Bewertung zu niedrig ausgefallen ist. Der Verkäufer verlangt die höhere Summe vom Käufer. Dieser kann aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation die Mehrbelastung nicht tragen, die Bank stimmt einer Erweiterung des Kredites nicht zu. Der Käufer muss vom Kauf abstand nehmen und wird Sie in Bezug auf die bereits entstandenen Kreditkosten und Bereitstellungszinsen haftbar machen. |

