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Berufshaftpflichtversicherung für Eventmanager / VeranstaltungsorganisatorSie als Eventmanager planen, organisieren und verwirklichen erlebnisorientierte und oft spektakuläre Veranstaltungen. Ereignisse, wie zum Beispiel eine Großveranstaltung eines Kunden werden von Ihnen bis ins kleinste Detail geplant, wobei meist die Vorstellungen und Interessen des Kunden im Vordergrund stehen. Sie kümmern sich um Einladungen oder Veröffentlichung, gewährleisten die gastronomische Versorgung des Events, statten die Räumlichkeiten gemäß den Vorstellungen des Kunden aus und sorgen für musikalische Unterhaltung. Durch die Vielzahl der Aufgaben und der Kundenwünsche ist schnell ein Fehler oder Versehen aufgetreten, der zu einem wirtschaftlichen Nachteil eines Dritten führen kann. Zu Ihren Aufgaben gehört auch, die Ablauf- und Regiepläne sowie die Kosten- und Gewinnpläne zu erstellen. Kommt es durch ein Versehen Ihrerseits dazu, dass das Event nicht seinen Zweck erfüllt, ist dies schlecht für Ihre Kundenzufriedenheit. Schlecht für Ihre wirtschaftliche Situation ist es wenn darüber hinaus ein finanzieller Nachteil einem Dritten entsteht.
Bei der Planung eines großen Jubiläums stellt sich der Kunde für die Abendstunden ein großes und kostspieliges Feuerwerk vor. Jedoch kann dieses aufgrund einer fehlenden behördlichen Genehmigung nicht stattfinden. Durch die Vermögensschadenversicherung sind Schäden in Verbindung mit Frist- und Terminversäumnissen gedeckt. Dazu gehören auch Versäumnisse beim der Antragsstellung von Sondergenehmigungen. Sollten ungerechtfertigte Forderungen gegen Sie gestellt werden, welche bereits bei außergerichtlichen Streitigkeiten sehr kostenintensiv und zeitraubend sind, werden diese durch Ihre Vermögensschadenversicherung abgewehrt. Ein Schadensbeispiel aus der Praxis:Sie wurden beauftragt eine Konzertnacht der Superlative zu organisieren. Ihnen obliegt die komplette Planung und Ausrichtung der Veranstaltung. Es ist ein großes Staraufgebot vorhanden. Damit sich die Veranstaltung für Ihren Auftraggeber lohnt haben Sie berechnet, das mindestens 3000 Personen anwesend sein müssen. Sie wählen eine geeignete Örtlichkeit bezüglich des Events aus. Im Kartenvorverkauf sind bereits 6000 Karten verkauft, als sich herausstellt, dass aufgrund behördlicher Auflagen die gebuchte Halle mit einer Personenkapazität von 5000 Personen voll ausgelastet ist. Eine Ausnahmegenehmigung wird aus Gründen der Sicherheit nicht gewährt. Sie tragen die Verantwortung für die Kosten der Rückabwicklung der bereits zuviel verkauften Karten und eventuell macht Sie Ihr Kunde für entgangenen Gewinn bei diesem Event verantwortlich. |

