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Berufshaftpflichtversicherung für EnergieberaterSie als Energieberater bilanzieren und begutachten technische Geräte oder Immobilien und haben weiterführende Kompetenzen hinsichtlich Planung und Baugenehmigung/ Bauvorlageberechtigung. Sie übernehmen die Vergabe der Bauleistungen, Bauüberwachung und Kostenkontrolle. Auch der Bereich Sanierung fällt in Ihr Aufgabengebiet. Durch Ihre Spezialisierung kennen Sie die fast alle Anbieter und deren Produktpalette und sind durch den Besuch von Messen immer auf dem neuesten Stand. Sie informieren sich im Bereich erneuerbarer Energien und behördlichen Vorschriften. Als Energieberater bieten Sie dem Kunden eine umfassende Beratung und ein Planungskonzept auch hinsichtlich steuerlicher Vor- und Nachteilen der einzelnen Energiekomponenten beim Hausbau. Aus diesem Grund muss Ihr Fachwissen bezüglich behördlicher Vorschriften, Auflagen und Steuersparmodellen immer aktuell sein. Zwischen den verschiedenen Bundesländern bestehen deutliche Unterschiede in Bezug auf Genehmigungen und Bauvorschriften. Ebenso ist die steuerliche Förderung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Sollte Ihnen bei der Prüfung des Energiekonzeptes eines großen Unternehmen, wie zum Beispiel eines Kaufhauses, ein Fehler unterlaufen, kann es für Ihren Kunden sehr teuer werden und die gewünschte Ersparnis bleibt aus. Ihr Kunde wird diesen entstanden Schaden an Sie weiterleiten und Sie hierfür mit Ihrem Vermögen haftbar machen. Fehler durch falsche Berechnungen der Isolierungen führen dazu, dass niedrige Werte im Energienachweis eingetragen werden, wodurch sich kostenaufwendige Nachbesserungsarbeiten oder ein verminderter Wiederverkaufswert des Hauses ergeben. Auch die fehlerhafte Eingabe von Daten bei EDV gestützten Berechnungsprogrammen kann zu einem negativen Ergebnis führen. Können die daraus resultierenden Folgen im Nachhinein nicht behoben werden, kann dies dazu führen, dass Fördermittel versagt werden und Anträge auf Teilschuldenerlass verwehrt werden. Bei der Angebotserstellung und auch der Umsetzung der Kundenwünsche dürfen die unzähligen Rechtsvorschriften und Verordnungen, welche Einfluss auf Ihre Berechnung haben, nicht außer Acht gelassen werden. Sollte trotz sorgfältigster Arbeit ein Fehler unterlaufen, so tritt die Vermögensschadenversicherung ein und leistet Schadenersatz. Auch die Kosendeckung für die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen ist durch die passive Rechtsschutzfunktion abgesichert. Dabei steht Ihnen ein Team von Juristen und Experten zur Seite, um die Forderung eines Dritten der Sache und der Höhe nach zu prüfen. |

