Berufshaftpflicht für Buchhalter

Als Buchhalter sind Sie für sämtlich Lohnabrechungen verantwortlich, erstellen aber auch Bilanzen für Ihre Kunden. Es gibt gerade hier viele Fristen zu wahren und viele Belege zu buchen. Sollte Ihnen hierbei ein Fehler unterlaufen, sollten Sie die Absicherung einer Berufshaftpflichtversicherung Buchhalter im Rücken haben, welche dann den entstandenen Vermögensschaden begleicht. Entscheiden auch Sie sich für den Abschluß einer Vermögensschadenshaftpflicht Buchhalter.




Berufshaftpflichtversicherung für Buchhalter

Ein Buchhalter hat Einblick in sämtliche Geschäftsfelder eines Unternehmens. Sie sind nicht nur für die Lohn- und Gehaltsabrechnung verantwortlich, sondern Sie verwalten nebenbei noch Tageskassen und andere Geschäftvorgänge bei denen Gelder transferiert werden müssen. Bei der Lohnbuchhaltung obliegt es Ihnen die Vorschriften des Sozialversicherungsrechtes zu kennen und die Beträge für Krankenkassen, Berufsverbände uns sonstige Abgaben zu berechnen.

Durch Ihre Hände fließen sämtliche Dokumente und Belege die auf den wirtschaftlichen Geschäftsverkehr und die Bilanzierung des Unternehmens großen Einfluss haben. Unterläuft Ihnen hier ein Versehen, kann dies Folgen haben für die finanzielle Situation Ihres Auftraggebers. Sollten Ihnen Belege die die Ausgabenseite eines Unternehmens dokumentieren nicht beachten, oder gar verlegen, so ergibt sich dadurch eine falsche Bilanz. Das Unternehmen hat dadurch eine höhere Steuerlast. Fehlen hierdurch liquide Mittel kann ein Unternehmen bei angespannter Finanzlage nicht mehr in der Lage sein, geplante Investitionen zu tätigen. Müssen diese zeitlich verschoben werden, kann Ihnen der Unternehmer vorwerfen, dass seinem Unternehmen dadurch Aufträge verloren gegangen sind.

 

Eine fehlerhafte Buchführung kann zu einer Insolvenz eines Unternehmens führen. In den meisten Fällen wird heutzutage die Buchführung mit Hilfe der modernen Technik ausgeübt. Hier liegt auch ein enormes Potential für Fehlerquellen. Bereits eine Fehleingabe, kann die Bilanz verfälschen und zu finanziellen Nachteilen führen. Auch wenn Ihr Kunde einen Steuernachteil wieder ersetzt bekommten kann, so kann er Ihnen gegenüber den entstanden Zinsschaden durch die vorübergehende Blockierung von liquiden Mitteln geltend machen.

Sie haften für alle finanziellen Nachteile die Ihrem Kunden durch Ihr Tun und Handeln entstehen. Aus diesem Grund ist eine eigene Vermögensabsicherung durch eine entsprechende Versicherung dringend angeraten. Wir beraten Sie hierzu gerne.