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Berufshaftpflichtversicherung für BestattungsunternehmenDer pietätvolle Umgang mit Menschen die sich in einer emotionalen Situation einer Verlustbewältigung befinden gehört zu den Hauptaufgaben eines Bestatters. Oft haben sich Ihre Kunden gescheut die Dinge vor dem Ableben des Verstorbenen zu mit diesem zu bereden oder es liegen konkrete Vorstellungen des Verstorbenen bezüglich seiner Bestattung vor. Mit Einfühlungsvermögen versuchen Sie die Wünsche des Verstorbenen umzusetzen oder die mit der Bestattung betrauten Hinterbliebenen zu beraten. Hierbei muss an vieles Gedacht werden und viele Dinge müssen im Hintergrund organisiert werden. Es werden Formulare ausgefüllt und Anträge gestellt. Bei einem gewaltsamen Todesfall sind behördlichen Anweisungen zu folgen, bei Unfällen mit Todesfolge im Ausland müssen Sie sich um die Überführung aus dem Ausland nebst den dazu gehörigen Formalitäten, Vorschriften und versicherungsrechtlichen Gegebenheiten auseinandersetzen und auskennen.
Überall auf diesem Weg der Planung und Organisation der Bestattung lauern Fehlerquellen. Ein Bestattungsunternehmer trägt bezüglich der Trauerfeier eine enormes Risiko, der er entgegen anderen Berufen keine Möglichkeit der Nachbesserung hat wenn tatsächlich einmal ein Fehler passiert. Es gibt nur diese eine Möglichkeit alles Richtig zu machen und selbstverständlich reagieren die Angehörigen höchst entrüstet wenn der Fehler dann auch noch zu einem finanziellen Nachteil führt. Ist durch Ihr Handel oder das Ihrer Angestellten ein solcher Schaden entstanden, leistet die Versicherung stellvertretend für Sie die Entschädigung. Somit stellt die Versicherung eine Absicherung Ihres eigenen Vermögens dar. Schäden die auf Fristversäumnisse zurückzuführen sind, zum Beispiel wenn versehentlich Gelder bei Sozialkassen und anderen Behörden nicht rechtzeitig beantragt wurden und diese sich im Nachhinein auf Fristablauf berufen, werden ebenfalls durch die Versicherung getragen. Ein Schadensbeispiel aus der Praxis:Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen Mann mit katholischer Religionszugehörigkeit. Sie werfen vor dem Inserat in der Tageszeitung noch einmal einen Blick in Ihre Unterlagen/Karteikarten und entnehmen dieser, dass der Verstorbene die evangelische Religionszugehörigkeit hatte. Dementsprechend organisieren Sie die Bestattung in der evangelischen Kirche mit anschließender Trauerfeier im dortigen Gemeindezentrum. Es werden viele Gäste erwartet. Der Angehörige melden sich nachdem das Inserat erschienen ist und stellen klar, dass es die Ehefrau des Verstorbenen war welche der evangelischen Kirche angehörte. Sie setzen alle Hebel in Bewegung um die Bestattung zum angegebenen Zeitpunkt in der katholischen Kirche stattfinden zu lassen. Auch wird eine Bekanntmachung in der Zeitung auf Ihre Kosten veranlasst. In dieser Hektik haben Sie leider versäumt, dem evangelischen Gemeindezentrum die Feier ebenfalls abzusagen. Diese haben extra für diesen Tag 3 weitere Küchenkräfte engagiert die zum vereinbarten Zeitpunkt erschienen sind. Diese Lohnkosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden, ebenso die Kosten für die Saalmiete und dergleichen. |

