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Berufshaftpflichtversicherung für BausparkassenvertreterNeben dem adäquaten Fachwissen welches ein Bausparkassenvertreter bei seiner beruflichen Tätigkeit vorweisen muss, gehören auch Aufgaben der Frist und Termineinhaltung zu dessen Tätigkeitsfeld. Eine Falschauskunft kann direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Situation eines Dritten haben. Dieser kann sich mit seinen finanziellen Nachteilen an Sie wenden und nach den gesetzlichen Vorgaben Schadenersatz verlangen. Die häufigsten Schadenfälle ereignen sich nicht nur beim Ausfüllen von Formularen, sondern bei der termingerechten Weitergabe von Unterlagen. In stressigen Zeiten und einem immer hektischer werdenden Arbeitsalltag bleibt es nicht aus, dass Fehler passieren. Kommt es zu einem Vermögensnachteil eines Ihrer Kunden, weil ein Antrag nicht fristgerecht eingereicht wurde, und sich zum Beispiel das Zinsniveau zum Nachteil geändert hat, sind Sie nach den gesetzlichen Vorgaben zum Schadenersatz verpflichtet.
Haben Sie für solche Fälle durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgesorgt, so leistet diese stellvertretend den Schadenersatz. Des Weiteren prüft der Versicherer, ob die gegen Sie vorgeworfenen Schuldzuweisungen den Tatsachen entsprechen und ob Sie tatsächlich haften. Ebenso prüft der Versicherer die Höhe der Forderungen. Durch die ständige Erneuerung von Steuergesetzen im Bereich der Immobilie kann es schnell einmal passieren, dass man die Auswirkung der Steuervergütung, Entlastung oder Ähnlichem falsch bewertet. Aufgrund der Dauer von Bausparverträgen kann sich hieraus ein Vermögensnachteil bilden der nicht unerheblich ist. Die Vermögensschadenversicherung bietet Schutz für Ihr eigenes Vermögen. Sie umfasst die Tätigkeit der Vermittlung, Beratung und Auskunftstätigkeit. |

