Berufshaftpflicht für Auskunftei / Detektei

Als Auskunftei oder Detektei besorgen Sie Informationen bzw. überprüfen Informationen Dritter. Ihre Einschätzungen und Ergebnisse sind für den Dritten von enormer Bedeutung. Auch Ihnen kann hier mal bei der Auswertung ein Fehler unterlaufen, für welchen Sie haftbar zu machen sind. Verzichten Sie nicht auf die Absicherung einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Auskunftei / Detektei bzw. einer Berufshaftpflichtversicherung Auskunftei / Detektei.




Berufshaftpflichtversicherung für Auskunftei / Detektei

Gehört es zu Ihrem Berufsbild, dass Sie im Auftrag von Kunden Informationen beschaffen oder vorhandene Information auf Richtigkeit überprüfen, so ist der Inhalt Ihres Dossiers ausschlaggebend für die Handlungen von Anderen. Das Risikopotential durch einen Irrtum, Fehlinterpretation oder falscher Zuordnung von Daten ist hierbei enorm hoch. Das Ergebnis Ihrer Arbeit hat direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Situation eines Dritten.

Besonderes Augenmerk liegt hier bei der Aufgabe der Bonitätsprüfung. Falsche Angaben oder Fehleinschätzungen können dazu führen, dass einem Unternehmen Geldmittel aus Krediten oder anderen Quellen nicht zur Verfügung gestellt werden. In der Folge, kann dieser Investitionen, zum Beispiel in Spezialgeräte nicht tätigen und somit bereits an Land gezogenen Aufträge nicht erfüllen. Dies kann eine Existenzbedrohung darstellen, da mangelnde Liquidität schnell in die Insolvenz führen kann.

 

Eine weitere Fehlerquelle liegt bei der Beurteilung der Frage, ob es sich lohnt bestehende Forderungstitel gegen einen Schuldner durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beizutreiben. Eine Fehleinschätzung hierzu führt zu finanziellen Verlusten.

Ein Versehen ist schnell passiert und Sie haften für Ihre eigene Tätigkeit im gleichen Maß wie für Schäden die durch einen Fehler Ihrer Mitarbeiter eingetreten sind. Möglicherweise werden Ihnen zu Unrecht Fehler unterstellt. In diesem Fall prüft die Haftpflichtversicherung stellvertretend für Sie Ihre Eintrittspflicht und die Höhe des tatsächlichen Schadens. Kommt der Versicherer hierbei zu der Entscheidung, dass die erhobenen Forderungen unberechtigt sind, wehrt der Versicherer diese auf seine Kosten ab. Diesen Vorgang nennt man passive Rechtschutzfunktion und er dies ist bereits im Umfang der Haftpflichtversicherung enthalten.

Ein Schadensbeispiel aus der Praxis:

Sie erhalten den Auftrag eine bestimmte Person aufgrund von diversen Fehlzeiten zu beschatten. Der Auftraggeber ist dessen Arbeitgeber. Dieser vermutet, dass sein Mitarbeiter einer weiteren nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht. Ihre Ermittlungen ergeben, dass die Person tatsächlich während des Krankenstandes mehrfach das Gebäude Karlstrasse 6 aufgesucht hat. Dort finden derzeit erhebliche Umbaumaßnahmen statt und es wird unterstellt, dass die Person dort mitgearbeitet hat. Der Mitarbeiter wird daraufhin fristlos gekündigt. Im anschließenden Prozess vor dem Arbeitsgericht kann der Mitarbeiter nachweisen, das sich in diesem Gebäude die Praxis des Physiotherapeuten befindet bei der Mitarbeiter in Behandlung war. Ihr Kunde wird verurteilt, den finanziellen Schaden zu ersetzen. Hinzu kommen Kosten bezüglich der Prozessführung. Alle diese Leistungen kann der Kunde von Ihnen als Schadenersatz verlangen, da die Kündigung auf eine Fehleinschätzung Ihrerseits zurückzuführen ist.