Berufshaftpflicht für Auktionator

Als Auktionator müssen Sie Wertschätzungen für Ihre Kunden erstellen. Sollte Ihnen hierbei ein Fehler unterlaufen, würde die Berufshaftpflichtversicherung für den entstandenen Vermögensschaden aufkommen. Sie sollten als nicht auf die Berufshaftpflichtversicherung Auktionator verzichten und sich absichern.




Berufshaftpflichtversicherung für Auktionator

Wer zu der Berufsgruppe der Auktionatoren gehört, dessen Tätigkeitsqualität nimmt großen Einfluss auf die Vermögenssituation des Auftraggebers. Ihre Arbeit hat direkte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation Ihres Auftraggebers, oder bei einer Zwangsversteigerung für die Person deren Eigentum verwertet werden soll.

Viele Auktionatoren haben sich Spezialisiert und haben besondere Kenntnis im Bereich der Kunst, Antiquitäten oder dem Wert von Teppichen und Porzellan. Zu Ihren Aufgaben gehören die richtige Einschätzung des Wertes eines zu versteigernden Gegenstandes und das Festlegen eines Versteigerungslimits. Der Kunde verlässt sich hierbei auf Ihre Einschätzung. Passiert Ihnen hier ein Fehler bei der Bewertung eines Teppich, zum Beispiel weil dieser andere Maße hat als angenommen, so kann der Kunde diesen Vermögensnachteil bei Ihnen einfordern.

 

Auch bereits kleinere Versehen, wie bei der zu kurzfristig angesetzten Bekanntmachung des Versteigerungstermins könnten dem Kunden finanzielle Nachteile entstehen. So könnte dieser den Vorwurf erheben, dass der Versteigerungserlös höher ausgefallen wäre, wenn bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Versteigerungstermins mehr Bieterpotential vorhanden gewesen wäre. Natürlich müssen Sie diese Auffassung nicht vertreten, aber allein die Kosten einer außergerichtlichen Auseinandersetzung können sie finanziell stark belasten. Ganz zu schweigen von den Kosten einen Verfahrens zur Klärung des Sachverhaltes.

Die Vermögensschadenversicherung beinhaltet eine passive Rechtschutzfunktion. Dies bedeutet für Sie, dass der Versicherer prüft, ob ein Anspruch gegen Sie gerechtfertigt ist oder nicht. Auch prüft dieser die tatsächliche Höhe der Schadenersatzforderungen. Im Falle eines ersatzpflichtigen Schadenfalls leistet der Versicherer die Entschädigungssumme.

Fehler können in jedem Unternehmen passieren, selbst wenn bereits Jahre zuvor nichts passiert ist, sind Sie davor nicht sicher. Sie haften nicht nur für Ihr eigenes Handeln, sondern auch für das Ihrer Mitarbeiter und Angestellten.