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Berufshaftpflichtversicherung für Architekt / IngenieurFür Sie als Architekt bedeutet Ihrer Arbeit viel kreative Freiräume unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und amtlichen Bauvorgaben. Sie orientieren sich bei jedem Bauvorhaben neu und stellen sich auf die Kunden und die örtlichen Gegebenheiten ein. Bei Ihrer Planung haben Sie an vieles zu denken und müssen vieles beachten. Hierzu zählt zum Beispiel die Berücksichtigung der Beschaffenheit der Bodenqualität ebenso wie Kenntnisse zum Grundwasserspiegel und behördliche Auflagen. Teils sind Verordnungen und Bauvorschriften nicht immer unmissverständlich und es kann vorkommen, dass diese unrichtig ausgelegt werden oder bei der Planung keine ausreichende Berücksichtigung finden. Unterläuft Ihnen hierbei ein Fehler, sind diese meist von enormen wirtschaftlichen Ausmaß.
Ein Irrtum bei der Begutachtung, Fehleinschätzung oder Missverständnis können zu Schäden am Vermögen Anderer führen. Ein Schadenbeispiel hierfür wäre, wenn Ihr Kunde aufgrund eines Fehlers bei der Berechnung der Abwasserkapazitäten den bereits angelegten Vorgarten wieder aufgraben muss um eine Erweiterung der Leitungen vorzunehmen. Die hierbei entstehenden Kosten für die Wiederherstellung des Vorplatzes gehen neben den Kosten der Aufgrabung zu Ihren Lasten. Bei Bauprojekten wie Großmärkte, Einkaufszentren, Kliniken oder Altenheimen ist das finanzielle Ausmaß welcher ein Schadeneintritt nach sich ziehen kann als Existenz gefährdend einzustufen. Hierzu genügt ein kleiner Fehler bei der Nutzung von EDV gesteuerten Berechnungsprogrammen zum Beispiel durch falsches Abspeichern oder Eintragungen von Daten in falschen Spalten oder Tabellen. Je später ein Fehler erkannt wird, umso teurer wird dessen Beseitigung. Viele Unternehmen sind bei einem Bauvorhaben beteiligt. Möglicherweise geht der Ihnen vorgeworfene Fehler gar nicht zu Ihren Lasten. Allein dies zu beweisen und ein außergerichtliches Verfahren hierüber zu führen verursacht erhebliche Kosten. Von Ihrer Vermögensschadenversicherung werden in einem solchen Fall die Kosten der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen übernommen. Sie melden den Schadenfall und schildern Ihre Sicht der Dinge. Der Versicherer prüft Ihre Haftungspflicht und die Schadenhöhe. |

