Haftpflicht für Rechtsanwälte & Anwaltsnotare

Einige Beispiele aus der Schadenpraxis für Anwälte und Notare. An diesen Beispielen sollten Sie sehen wie unbedingt erforderlich für Sie als Rechtsanwalt bzw. Notar der Abschluß einer Berufshaftpflicht-Versicherung / Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist.




Beispiele aus der Schadenpraxis für Rechtsanwälte und Anwaltsnotare

Ein Rechtsanwalt versäumte es, den Eigentümer eines Gewerbegrundstückes darauf hinzuweisen, dass Ersatzansprüche gegen Pächter gemäß §§ 558 BGB in 6 Monaten nach Räumung des Grundstückes verjähren. Es konnten daher Ersatzansprüche von über 500.000 EUR nicht mehr geltend gemacht werden.

Ein Rechtsanwalt führte zur Vorbereitung eines Bauprozesses ein Beweissicherungsverfahren nur gegen die ausführenden Firmen durch. Als sich herausstellte, dass es sich bei den Baumängeln um Planungsfehler handelte, waren Ansprüche gegen den Architekten bereits verjährt. Wir zahlten für unseren Versicherungsnehmer über 150.000 EUR.

Ein Rechtsanwalt vertrat seinen Mandanten in einem Zwangsversteigerungsverfahren und klärte nicht, ob der Mandant die erforderliche Sicherheit gemäß §§ 67ff ZVG leisten konnte. Dem Mandant entging hierdurch eine günstige Ersteigerung des Grundstücks. Er forderte Ersatz des ihm entstandenen Schadens von mehreren Mio. EUR. Zur Erledigung der Sache zahlte die Berufs-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Anwaltsnotare vergleichsweise 100.000 EUR an den Mandanten.

Ein Mandant erklärte auf Anraten seines Anwalts nach einem Freispruch, dass er auf Entschädigung wegen erlittener Untersuchungshaft verzichte. Anwalt und Mandant hatten hierbei nur an die Entschädigung gemäß §§ 7 Abs. 3 StrEG in Höhe von 5 EUR pro Tag gedacht, nicht hingegen an den Ersatz für Vermögensschäden gemäß § 7 Abs. 2 StrEG. Der Mandant verlangte Schadenersatz wegen entgangener Entschädigung für angeblich 125.000 EUR Verdienstausfall.