Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte / Anwaltnotare

Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist für den Beruf des Notar und Rechtsanwalts unabdingbar und auch Pflicht, denn der Anwalt und Anwaltsnotar bieten Ihren Mandanten eine umfangreiche Beratung. Wenn zum Beispiel bei einer Falschberatung für Ihren Mandaten ein Vermögensschaden entsteht. Sichern Sie sich vollständig an mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte oder einer Vermögensschadenshaftpflicht für Notare zum günstigen Beitrag ab.




Berufshaftpflicht-Versicherung für Anwwalt & Notar - Die Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Notare

Rechtsanwälte und Anwaltsnotare bieten ihren Mandanten umfangreiche Beratung. Sie haften, wenn sie bei der Ausübung ihres Berufes einem anderen, insbesondere dem Mandanten, versehentlich einen Vermögensschaden zufügen.
Gegen diese Haftpflichtgefahren müssen sie versichert sein (§ 51 BRAGO). Die Gefahr dieser Haftung ist groß. Eine ständig zunehmende Zahl von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Gerichtsentscheidungen muss beachtet werden.
Von den Gerichten werden immer schärfere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt. Selbst geringe Versehen bei der Rechtsberatung, Prozessführung oder Beurkundung können erhebliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben.

Dies macht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung oder auch Berufs-Haftpflichtversicherung unumgänglich!

 

 

In Kombination mit dieser Berufshaftpflichtversicherung kann auch eine Büro- und Umwelt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, falls bei beruflichen Tätigkeiten Personen zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden.

Wenn z. B.:

  • Ein Mandant bei Eisglätte auf dem nicht gestreuten Gehweg vor der Kanzlei stürzt.
  • Ein Brand in den angemieteten Kanzleiräumen auf das Nachbargebäude übergreift.
  • Der für angemietete Kanzleiräume überlassene Zentralschlüssel verloren wird.

Neben den üblichen Risiken aus einem Bürobetrieb sowie berufsbedingter Außentätigkeit kann oftmals ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden:

  • die Vermietung von Wohnungen, Ladenlokalen, Büros auf dem Bürogrundstück
  • Schäden durch Leitungswasser und Abwasser
  • Schäden aus dem Verlust von Zentralschlüsseln
  • das Abhandenkommen eingebrachter Sachen von Kanzleiangehörigen und Besuchern
  • Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
  • Schäden an gemieteten Kanzleiräumen durch Brand oder sonstige Schäden
  • Schäden bei Geschäftsreisen
  • die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden
  • Heizöltanks zur Raumbeheizung

 

Weitere Informationen
Hier einige Schadenbeispiele