|
|
Förderungen und BeiträgeWohl die interessanteste Sparform in Bezug auf staatlich geförderte Zulagen ist mit Sicherheit der Bausparvertrag. Sie haben die Möglichkeit einen Bausparvertrag abzuschließen in Verbindung der vermögenswirksamen Leistungen. Hier zahlt Ihnen der Arbeitgeber einen Teil der Sparrate und Sie übernehmen den restlichen Teil der monatlichen Zahlung. Hier wird direkt abgehend von Ihrem Bruttolohn Beiträge gezahlt. Dies nennt man Arbeitnehmersparzulage. Sie als Arbeitnehmer kassieren von Ihrem Arbeitgeber eine Zulage zu Ihrem Sparvertrag. Die staatliche Zulage bezieht sich auf die so genannte Wohnungsbauprämie. Der Staat fördert die Entscheidung sich ein Eigenheim schaffen zu wollen. Anrecht auf die Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland, die steuerpflichtig sind und über 16 Jahre alt sind, bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Grundsätzlich beträgt die Förderung 8,8 Prozent der Aufwendungen beispielsweise von Bausparbeiträgen, Guthabenszinsen auf Bausparguthaben, sowie zusätzliche gezahlten Abschlussgebühren vorausgesetzt sie übersteigen jährlich mindestens 50 Euro.
Pro Jahr werden maximal 512 Euro für Singles und 1024 Euro für Verheiratet bezuschusst. Das bedeutet eine Wohnungsbauprämie für Singles von 45,06 Euro und für Verheiratete 90,11 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinstehenden 25.600 Euro und bei Eheleuten 51.200 Euro. Der Richtwert ergibt sich aus dem zu versteuernden Einkommen. Das versteuernde Einkommen wird pro geborenes Kind um 5.808 Euro gekürzt. Folgende Aufwendungen fallen unter die staatliche Förderung: Beiträge an Bausparkassen, Beiträge zum Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen mit dem verbundenen Zweck für eigene Zwecke Wohnungseigentum zu erreichen, sowie Sparbeiträge zu Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zweck der Kapitalansammlung mit dem Ziel Wohneigentum zu erlangen. |

