Besteuerung und Gebühren

Informationen zum Thema Bausparen: Besteuerung: Guthaben- und Bonuszinsen sind bei Überschreitung der persönlichen Sparfreibeträge voll zu versteuern. Wohnungsbauprämien und Sparzulagen erhalten Bausparer jedoch steuerfrei. Gebühren die anfallen, Abschlussgebühr und Kontoführungsgebür.




Besteuerung

Bei Überschreiten der persönlichen Sparfreibeträge sind Guthaben- und Bonuszinsen voll zu versteuern. Bausparer erhalten Wohnungsbauprämien und Sparzulage dagegen steuerfrei. Auch ohne Freistellungsauftrag sind die Zinsen auf Bausparguthaben vom Zinsabschlag befreit, wenn das Finanzamt oder die Bausparkasse für den Bausparer im Jahr der Zinsgutschrift oder im Vorjahr eine Wohnungsbauprämie berücksichtigt hat.

Gebühren

Bausparen ist eine einfache und bequeme Anlage als Renditesparvertrag. Diese unterscheidet sich kaum von einem herkömmlichen Banksparplan. Abschlussgebühren in Höhe von 1 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme und bei einigen Kassen Kontoführungsgebühren von 6 bis 9 Euro im Jahr an. Für Bausparer ist ein Vergleich von Angeboten allerdings nicht ganz einfach, weil viele Bausparkassen keine Sparrenditen angeben.