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Besteuerung und GebührenIn Verbindung mit einem Bausparvertrag fallen bei allen Bausparkassen gewisse Gebühren oder Provisionen an. Manche verlangen auch zusätzliche Konto- führungsgebühren, sowie Gebühren für die Bearbeitung der Wohnungsbrauprämienanträge am Jahresende. Der höchste Anteil an Gebühren ist sicherlich die Abschlussgebühr, die in der Regel zwischen einem Prozent und 1,6 Prozent der Bausparsumme beträgt. Diese Gebühr ist bei Vertragsabschluss zu zahlen und wird normalerweise mit den ersten eingezahlten Beiträgen verrechnet. Sie können sich allerdings auch freiwillig dazu entscheiden die Gebühr direkt in einer Summe zu begleichen. Die Abschussgebühr unterliegt einer Prämienbegünstigung und ist von der Steuer absetzbar. Einige Bausparkassen verzichten auch auf die Abschlussgebühr, aber nur wenn Sie bei Zuteilungstermin auf ein Darlehen verzichten.
Darauf sollten Sie unbedingt achten bei der Wahl der Bausparkasse oder der Bank. Hier gilt es zu vergleichen, was in Ihrem Fall günstiger ausfällt, die Erstattung der Abschlussgebühr oder lieber von den Guthabenszinsen zu profitieren. Das bedeutet, die Baussparkasse bietet in der Regel entweder die Erlassung der Abschlussgebühr und damit weniger Zinsen oder Sie leisten die Abschlussgebühr und profitieren so von höheren Zinsen. Ab 2009 muss für jeden Bausparvertrag Abgeltungssteuer bezahlt werden. Zur Zeit wird es von Gesetzeswegen so gehandhabt, dass der Bausparer aufgrund der Zinsen im Bausparvertrag Zinsabschlagssteuer frei ist. Selbst bei der Guthabenverzinsung für Bausparguthaben müssen jetzt Zinsabschlagssteuer gezahlt werden. So fallen jetzt alle Erträge aus einem Bausparvertrag unter die Abgeltungssteuer. Sollten Sie sich für einen Neuabschluss eines Bausparvertrages entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass Sie einen Tarif wählen, mit wenig Guthabenszins und geringen Kreditzinsen, denn diese Zinsbelastungen fallen Ihnen nicht wirklich ins Gewicht, machen sich aber bemerkbar, bei der Auszahlung. Entscheiden Sie sich nach der Vertragslaufzeit für den Verzicht des Bauspardarlehns und möchten von den Bonuszinsen profitieren, dann lohnt es sich, mit der Auszahlung bis ins Jahr 2009 zu warten, denn da werden die Bonuszinsen pauschal nur mit 25 Prozent Abgeltungssteuer besteuert. |

