Z Bausparlexikon
Zinsabschlagsteuer
Der Zinsabschlagsteuer unterliegen Guthabenzinsen, Zinsbonus, Sparbonus und Superzins.
Auf die Zinsabschlagsteuer wird eine Solidaritätszuschlag erhoben. Von daher ist es wichtig dass der Bausparer einen Freistellungsauftrag an die Bausparkasse erteilt, wenn er den Sparer-Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat.
Für das Jahr in dem Wohnungsbauprämie beantragt wird sowie im darauf folgenden Jahr sind alle Verträge eines Kunden von der Zinsabschlagsteuer befreit.
Die Zinsen sind jedoch einkommensteuerpflichtig.
Zusammenlegung
Die Zusammenlegung von Bausparverträgen ist bei gleichen Vertragsinhaber und innerhalb des gleichen Tarifs möglich. Hierbei werden die einzelnen Bausparsummen zu einer neuen Summe addiert.
Bis zur Zuteilung werden die Verträge getrennt geführt aber als ein Vertrag bewertet.
Zuteilung
Die Zuteilung des Bausparvertrags ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Bausparsumme.
Mit der Zuteilung stellt die Bausparkasse dem Bausparer sein Bausparguthaben und das Bauspardarlehen bereit. Der Bausparer entscheidet, ob er nur das Bausparguthaben oder auch sein Bauspardarlehen ausgezahlt haben will.
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