W Bausparlexikon
Wohnungsbauprämie
Der Staat fördert mit der Wohnungsbauprämie das Bausparen zum späteren Erwerb von Wohneigentum.
Alle Bausparer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (allein Stehende) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet, haben ein Anrecht auf Wohnungsbauprämie.
Jährliche Einzahlungen in Höhe von 512 Euro (bei allein Stehenden) bzw. 1.024 Euro (bei Verheirateten) werden maximal gefördert. Prämienberechtigt sind alle eigenen Einzahlungen eines Bausparers, die nicht Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind sowie die Guthabenzinsen.
Nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren oder bei Zuteilung innerhalb der Bindungsfrist bei nachgewiesener wohnwirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages wird die Wohnungsbauprämie dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Wohnwirtschaftliche Verwendung eines Bausparvertrages
Beispiele für eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparvertrages sind:
- Erwerb eines Grundstückes, eines Wohnhauses, einer Wohnung
- Umbau, Renovierung eines Wohngebäudes
- Modernisierung einer Mietwohnung
- Bau eines Hauses
- Ausbau bzw. Erweiterung einer Wohnung, eines Wohnhauses
- Ablösung von Baudarlehen
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