V Bausparlexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben: Vermögenswirksame Leistungen, sind tarifliche Leistungen, welche der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber direkt auf den Bausparvertrag einzahlt bekommt. Infos zu Verwendungszwecken von Bauspardarlehen und Bausparguthaben. Vorausdarlehen, welches grundschuldrechtlich abgesichert werden muss.





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Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Vermögenswirksame Leistungen sind tarifliche Leistungen, die der Arbeitgeber direkt auf den Bausparvertrag einzahlt, aber auch vermögenswirksam angelegte Teile des Arbeitslohnes.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Anlage von VL in einen Bausparvertrag bis zu einer jährlichen Sparleistung von 470 Euro staatlich gefördert.

Verwendungszweck

Das Bauspardarlehen darf gemäß §1 Bausparkassengesetz nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden, während über das Bausparguthaben nach Ablauf der Bindungsfrist frei verfügt werden kann.

Vorausdarlehen

Das Vorausdarlehen ist tilgungsfrei. Es wird durch den - mit monatlichen Raten anzusparenden - Bausparvertrag mit der Zuteilung nach Ablauf der Zinsfestschreibung abgelöst und muss grundschuldrechtlich abgesichert werden.

 

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