U Bausparlexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben: Übertragung: Eine Übertragung an Angehörige ist in der Regel möglich. Jedoch muss hier die Bausparkasse zustimmen. Der Übernehmer muss nach der 7 jährigen Bindungsfrist nachweisen, dass die Prämie zur Wohnwirtschaft verwendet wurde.





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Übertragung

Eine Übertragung muss an Angehörige im Sinne des §15 Abgabenordnung erfolgen, ist aber prinzipiell möglich. Die Übertragung bedarf der Zustimmung der Bausparkasse.
Damit gewährte Prämien erhalten bleiben, muss der Übernehmer auch nach Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen.
Dies gilt nicht, wenn die Übertragung nach Ablauf der Bindungsfrist erfolgt ist. Eine Rückübertragung ist nicht möglich.

 

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