T Bausparlexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben: Tilgungsbeginn, der im ersten Monat nach Vollauszahlung des Bauspardarlehens beginnt und mit dem der erste Tilgungsbeitrag fällig wird. Tilgungsbeitrag, den der Bausparer zur Tilgung der Zins- und Darlehensschuld zahlt.





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Tilgungsbeginn

Die Tilgung beginnt im ersten Monat nach Vollauszahlung des Bauspardarlehens. Mit dem Tilgungsbeginn ist der erste Tilgungsbeitrag fällig. Bei Auszahlung der Bauspardarlehens in Teilbeträgen ist der erste Tilgungsbeitrag spätestens 6 Monate nach Auszahlungsbeginn fällig.

Tilgungsbeitrag

Der Bausparer zahlt einen monatlichen Tilgungsbeitrag zur Tilgung der Zins- und Darlehensschuld. Der Tilgungsbeitrag bleibt über die Darlehenslaufzeit gleich.

 

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