R Bausparlexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben: Risiko-Lebensversicherung, wird von vielen Bausparkassen auf den Darlehensnehmer abgeschlossen. Entsprechend der Tilgung der Darlehensschuld sinkt die Höhe der Risiko-Lebensversicherung.





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Risiko-Lebensversicherung

Vielen Bausparkassen schließen in der Regel auf den Darlehensnehmer bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens eine Risiko-Lebensversicherung ab. Die Höhe der Risiko-Lebensversicherung sinkt entsprechend der Tilgung der Darlehnsschuld.
Der Bausparer kann die Risiko-Lebensversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Kreditvertrages widerrufen.
Er kann auch eine andere Lebensversicherung an die Bausparkasse abtreten.

 

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