E Bausparlexikon
Effektiver Jahreszins ab Zuteilung
Die jährliche Gesamtkostenbelastung ist nach der Preisangabenverordnung (PAngV) ist in einem %-Satz des Kredits anzugeben und bei Bausparkassen als effektiver Jahreszins ab Zuteilung zu bezeichnen. A.a. werden in diese Berechnung Nominalzins, Laufzeit und anteilige Abschlussgebühr einbezogen.
Erhöhung
Der Bausparer hat die Möglichkeit seinen Bausparvertrag zu erhöhen. Bei einer Erhöhung ist für die Summe, um die erhöht wird, eine Abschlussgebühr zu bezahlen. Grund für die Erhöhung kann eine gestiegener Finanzierungsbedarf oder eine längere Besparung sein.
Ersatzsicherheiten
Bauspardarlehen können statt durch Bestellung einer Grundschuld oder Abgabe einer Negativerklärung auch durch Ersatzsicherheiten abgesichert werden.
Zu den Ersatzsicherheiten zählen u.a.:
- selbstschuldnerische Bürgschaften von Kommunen oder Kreditinstituten zu 100 %
- Abtretung von Guthaben bei Kreditinstituten zu 100 %
- Abtretungen von Lebensversicherungen bis zu 80 % des Rückkaufwertes
- Investmentzertifikate inländischer Kapitalanlagegesellschaften bis zu 60 % des Rücknahmepreises
- Pfandrechte an bestimmten Wertpapieren
Unser Tipp: Die Autoversicherung: Eine optimale Sicherheit mit Teilkasko oder Vollkasko-versicherung.
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