E Bausparlexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben: Effektiver Jahreszins ab Zuteilung. Erhöhung, der Bausparer kann seinen Bausparvertrag erhöhen. Hier wird eine Abschlussgebühr für die Summe, die erhöht wird, fällig. Ersatzsicherheiten, hierzu zählen unter anderem Pfandrecht an bestimmten Wertpapieren.





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Effektiver Jahreszins ab Zuteilung

Die jährliche Gesamtkostenbelastung ist nach der Preisangabenverordnung (PAngV) ist in einem %-Satz des Kredits anzugeben und bei Bausparkassen als effektiver Jahreszins ab Zuteilung zu bezeichnen. A.a. werden in diese Berechnung Nominalzins, Laufzeit und anteilige Abschlussgebühr einbezogen.

Erhöhung

Der Bausparer hat die Möglichkeit seinen Bausparvertrag zu erhöhen. Bei einer Erhöhung ist für die Summe, um die erhöht wird, eine Abschlussgebühr zu bezahlen. Grund für die Erhöhung kann eine gestiegener Finanzierungsbedarf oder eine längere Besparung sein.

Ersatzsicherheiten

Bauspardarlehen können statt durch Bestellung einer Grundschuld oder Abgabe einer Negativerklärung auch durch Ersatzsicherheiten abgesichert werden. Zu den Ersatzsicherheiten zählen u.a.:
- selbstschuldnerische Bürgschaften von Kommunen oder Kreditinstituten zu 100 %
- Abtretung von Guthaben bei Kreditinstituten zu 100 %
- Abtretungen von Lebensversicherungen bis zu 80 % des Rückkaufwertes
- Investmentzertifikate inländischer Kapitalanlagegesellschaften bis zu 60 % des Rücknahmepreises
- Pfandrechte an bestimmten Wertpapieren

 

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