D Bausparlexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben: Darlehen gegen Negativerklärung, der Kunde muss der Bausparkasse bestätigen, dass er sein Objekt nur mit deren Zustimmung weiter beleiht oder veräußert. Darlehensabsicherung, Infos zur Absicherung des Bauspardarlehens. Weiterhin wird die Definition von Darlehensverzicht und Darlehensverzinsung erklärt.





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Darlehen gegen Negativerklärung

Darlehen bis zu 15.000 Euro nennt man Darlehen gegen Negativerklärung, da bei diesen Darlehen statt der grundbuchrechtlichen Sicherung eine Negativerklärung erforderlich ist.
Dabei. Der Kunde muss in diesem Fall der Bausparkasse zusichern, dass er sein Objekt nur mit Zustimmung der Bausparkasse weiter beleiht oder veräußert.

Darlehensabsicherung

Das Bauspardarlehen ist durch Grundschulden an einem inländischen Pfandobjekt abzusichern. Diese Absicherung erfolgt an 2. Rangstelle in Abt. III des Grundbuches.
Von dieser Absicherung wird aber bei Blankodarlehen und Darlehen gegen Negativerklärung abgesehen.

Darlehensverzicht

Durch den Abschluss eines Bausparvertrages erwirbt der Bausparer den Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Der Bausparer hat die Möglichkeit, auf das Darlehen zu verzichten. Wenn er kein Darlehen in Anspruch nimmt, erhält er u. U. einen Bonus auf sein Bausparguthaben.

Darlehensverzinsung

Durch den Abschluss eines Bausparvertrages erwirbt der Bausparer Anspruch auf ein besonders zinsgünstiges Bauspardarlehen, dessen Zinssatz für die gesamte Laufzeit konstant ist.

 

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