B Bausparlexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben:Bausparvertrag, eine besondere Sparform, die einen vertraglichen Anspruch auf ein Bauspardarlehen beinhaltet. Bindungsfrist, die staatlich vorgeschrieben ist und 7 jahre ab Vertragsbeginn beträgt. Blankodarlehen, ein Bauspardarlehen mit einer Darlehenssumme von maximal 10.000 Euro, für die keine dingliche Besicherung notwendig ist.





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B Bausparlexikon

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist eine besondere Sparform, die einen vertraglichen Anspruch auf ein Bauspardarlehen beinhaltet.

Bindungsfrist

Die Bindungsfrist für Bausparverträge ist staatlich vorgeschrieben und beträgt 7 Jahre ab Vertragsbeginn. Wenn man innerhalb der Bindungsfrist über den Bausparvertrag verfügen will, ist das nur möglich wenn der Bausparvertrag für wohnwirtschaftlichen Zwecke genutzt wird.
Trifft dies nicht zu oder erfolgt die Kündigung des Bausparvertrages vor Ablauf der Bindungsfrist, werden Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen nicht gutgeschrieben.

Blankodarlehen

Als Blankodarlehen bezeichnet man Bauspardarlehen mit einer Darlehenssumme von maximal 10.000 Euro, für die keine dingliche Besicherung notwendig ist.
Neben der wohnwirtschaftlichen Verwendung ist hier vor allem die Bonität des Kunden ausschlaggebend.

 

 

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